Die öffentlichen Mittel für Kindertagesstätten lassen dem Kindergarten wenige Möglichkeiten zu, seine eigenen Ideen und Wünsche zu realisieren.
Die freigegebenen Mittel von der „öffentlichen Hand“ sind generell zweckgebunden und werden nur für Umbaumaßnahmen, Erneuerungen und kaum für Aktionen innerhalb des gesetzlichen Mindestanspruchs erfüllt.
Dem Träger steht ebenfalls nur ein bestimmter finanzieller Rahmen für die Kindertagesstätte zur Verfügung.
Wir als Förderverein können finanzielle Mittel von Firmen, öffentlichen Einrichtungen und Privatpersonen annehmen und entsprechende Spendenbescheinigungen ausstellen. Diese Gelder sind nur für den Kindergarten bestimmt.
Die Spenden können auch zweckgebunden erfolgen, z.B. für Pflanzen im Garten oder die Neugestaltung eines Gruppenraumes. Der Förderverein nimmt die Spende entgegen, kauft die Pflanzen und kann eine Spendenquittung ausstellen.